Fachwissen zu Finanzen und Versicherungen

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Der reguläre Mehrwertsteuersatz

Dass die Mehrwertsteuer in Deutschland auf fast alles, was käuflich erworben werden kann, erhoben wird, ist ja allgemein bekannt. Doch wie hoch sie im Einzelnen ist, und wohin diese Gelder fließen, wissen die wenigsten. Grundsätzlich ist zwischen dem regulären und dem normalen Mehrwertsteuersatz zu unterscheiden.

DIE UMSATZSTEUER.

Eine Dienstleistung wird im Inland durchgeführt, oder eine Ware wird für ein Entgelt geliefert. Das sind die Hauptfälle in denen Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer anfällt. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt im Jahr 2011 19 Prozent.

Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Auf andere wird ein geringerer Steuersatz erhoben. Der liegt bei sieben Prozent.

STEUERFREI § 4 USTG.

Eine Ausnahme vom regulären Mehrwertsteuersatz ergibt sich aus Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes. Es sind Leistungen, die von Berufsgruppen erbracht werden und bestimmte Umsätze. Jetzt folgen einige Beispiele.

Umsätze der Seeschifffahrt und der Luftfahrt, Verkauf und Kauf von Grundstücken, Verkauf von Rennwetten und Lotterien, Spielbankenumsätze, Umsätze aus dem Verkauf von Versicherungen, Umsätze der Post, Umsätze der Bausparkassenvertreter, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Medizinische Umsätze wie Zahnarzt oder Hebammen, Umsätze der Wohlfahrtspflege, aber nur unter bestimmten Bedingungen, Kulturelle Einrichtungen von Bund, Länder oder Gemeinden, Umsätze von blinden Unternehmern, wenn sie nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, Private Schulen, Hochschulen, die Umsätze aus deren Forschungstätigkeiten.

DER VERMINDERTE UMSATZSTEUERSATZ.

Vom regulären Mehrwertsteuersatz ausgenommen sind eine Vielzahl von Lieferungen und Leistungen. Lebensmittel, Druckerzeugnisse, Tiere, Münzen und andere Sammlerstücke, Kunstgegenstände wie Bilder oder Statuen und Artikel für Körperbehinderte sind hier als Beispiel zu nennen.

DIE BERECHNUNG DES MEHRWERTSTEUERSATZES.

Die Grundlage für die Berechnung ist der gesetzlich vorgeschriebene reguläre Mehrwertsteuersatz. Er wird auf die Rechnungssumme angewendet. Das Ergebnis ist die fällige Mehrwertsteuer. Wird die Mehrwertsteuer zur Rechnungssumme addiert, liegt das Bruttoentgelt vor.

Ein Beispiel:

Bausand soll geliefert werden Er kostet vor Mehrwertsteuer 100 Euro. Darauf entfällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Es wird gerechnet: 0,19 * 100. Das Ergebnis sind 19 Euro. Das ist die fällige Mehrwertsteuer. Diese gibt der Lieferant über die Rechnungssumme von 119 Euro an den Käufer weiter.

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